Einführung
- Simply Green B.V., mit Sitz in Bolderweg 41A 1332AZ, Almere, Niederlande, ist bei der niederländischen Handelskammer unter der Nummer 68010141 registriert („Simply Green“). Die Website von Simply Green ist https://simplygreentrade.com/ (die „Website“).
- Die Bestimmungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen („die AGB“) gelten für alle Angebote, die Simply Green einem potenziellen Käufer („die Gegenpartei“) macht, einschließlich der Angebote, die über die Website gemacht werden, und für alle Verträge, die zwischen Simply Green und einer Gegenpartei geschlossen werden.
- Wenn eine Gegenpartei ihre eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwendet, wird diesen hiermit ausdrücklich widersprochen. Die vorliegenden AGB haben jederzeit Vorrang vor den Bedingungen einer Gegenpartei.
- Ein Abweichen von diesen AGB ist nur möglich, wenn und soweit Simply Green dem ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Eine einmalige oder mehrmalige Abweichung stellt keinen Präzedenzfall dar, aus dem die Gegenpartei automatisch spätere Rechte ableiten kann, ohne dass es jedes Mal einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch Simply Green bedarf.
Artikel 1: Zustandekommen von Vereinbarungen
- Eine vertragliche Vereinbarung zwischen Simply Green und einer Gegenpartei („eine Vereinbarung“) kommt wie folgt zustande:
(a) Die Gegenpartei erteilt Simply Green einen Kaufauftrag. Dies gilt als Angebot. (b) Simply Green nimmt die Bestellung und damit das Angebot an. (c) Es kommt ein rechtsverbindlicher Vertrag zustande. - Informationen über Waren, die von Simply Green auf seiner Website oder in einem anderen Medium veröffentlicht werden, gelten nicht als Angebot, sondern als Aufforderung zum Angebot durch eine Gegenpartei.
- Angaben zu Waren wie Eigenschaften, Qualität, Farbe sowie Angaben in Drucksachen, Zeichnungen, Abbildungen oder Mustern werden nach bestem Wissen und mit größter Sorgfalt gemacht, können aber niemals als verbindlich angesehen werden.
- Alle Angebote von Simply Green gelten als unverbindlich und können auch nach der Annahme widerrufen werden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist. Wenn dieser Widerruf nicht innerhalb von 6 Tagen nach der Annahme erfolgt, ist eine rechtsverbindliche Vereinbarung in Kraft getreten.
- Simply Green behält sich zu jeder Zeit das Recht vor, Bestellungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Eine solche Verweigerung gibt niemals ein Recht auf Entschädigung.
- Simply Green kann nur ein schriftliches Angebot annehmen, das von einer Person mit gesetzlicher Vertretungsbefugnis für Simply Green abgegeben wurde. Diese Befugnis kann jederzeit durch Einsichtnahme in die Register der niederländischen Handelskammer festgestellt werden. Mündliche Zusagen von und Absprachen mit regulären Mitarbeitern von Simply Green binden Simply Green nicht.
- Die Vereinbarung ersetzt alle früheren Vorschläge, Korrespondenz, Vereinbarungen oder andere schriftliche oder mündliche Mitteilungen.
- Wenn ein gemeinsamer Vertrag mit zwei oder mehr Vertragspartnern besteht, haftet jeder Vertragspartner gesamtschuldnerisch für die Erfüllung des von ihm geschlossenen Vertrags.
Artikel 2: Änderung
- Spätere Zusatzvereinbarungen oder Änderungen binden Simply Green nur, wenn sie von Simply Green schriftlich bestätigt wurden.
- Vorbehaltlich der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von Simply Green ist es der Gegenpartei untersagt, Rechte oder Pflichten aus Verträgen an Dritte zu übertragen, einschließlich mit der Gegenpartei verbundener Unternehmen.
Artikel 3: Preis und Zahlung
- Jeder Preis (der „Preis“), der von Simply Green entweder über die Website oder anderweitig veröffentlicht wird, kann jederzeit und ohne Vorankündigung geändert werden. Alle Unannehmlichkeiten, die der Gegenpartei dadurch entstehen, liegen in der alleinigen Verantwortung der Gegenpartei. Nur wenn ein Vertrag geschlossen wurde, kann der Preis nicht mehr geändert werden.
- Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, sind die von Simply Green angebotenen Preise: (a) in der Währung Euro, (b) basierend auf der Lieferung am Standort des Simply Green-Lagers, (c) ohne Mehrwertsteuer, Einfuhrzölle, andere Steuern, Abgaben und Zölle, (d) ohne Kosten für Verpackung, Verladung, Transport und Versicherung.
- Simply Green stellt der Gegenpartei gemäß der Vereinbarung Rechnungen aus. Die Gegenpartei muss jede Rechnung ohne Abzug, Rabatt oder Aufrechnung innerhalb von 14 Tagen begleichen. Einwände gegen eine Rechnung setzen die Zahlungsverpflichtung des Vertragspartners nicht aus.
- Wenn die Gegenpartei in Zahlungsverzug gerät, ist Simply Green berechtigt, ein gerichtliches Verfahren zur Eintreibung der Zahlung einzuleiten. Alle Kosten im Zusammenhang mit der Eintreibung der geschuldeten Beträge, insbesondere die außergerichtlichen Kosten, gehen zu Lasten des Vertragspartners. Die außergerichtlichen Kosten werden auf 15% der geschuldeten Hauptbeträge festgesetzt, mit einem Mindestbetrag von € 75 und unbeschadet des Rechts von Simply Green, der Gegenpartei weitere angemessene Kosten in Rechnung zu stellen, falls diese anfallen.
- Jede Zahlung der Gegenpartei an Simply Green dient zunächst der Begleichung der geschuldeten Zinsen, dann der außergerichtlichen Kosten und erst danach der ausstehenden Hauptsumme. Die älteste ausstehende Forderung wird zuerst abgebucht. Jede von der Gegenpartei angegebene Zahlungsbeschreibung ist irrelevant.
- Wenn die Finanzlage oder das Zahlungsverhalten des Vertragspartners dazu Anlass gibt, ist Simply Green berechtigt, vom Vertragspartner eine sofortige (zusätzliche) Sicherheit oder Vorauszahlung zu verlangen. Andernfalls ist Simply Green berechtigt, die weitere Ausführung des Vertrages unverzüglich auszusetzen und/oder den Vertrag ohne gerichtliche Intervention aufzulösen, unbeschadet aller anderen Rechte, die Simply Green nach niederländischem Recht zustehen.
- Wenn der Vertrag mehrere Kunden hat, haften alle Kunden gesamtschuldnerisch für die Zahlung des gesamten Rechnungsbetrags.
Artikel 4: Ausführung des Abkommens
- Simply Green wird den Vertrag nach bestem Wissen und Gewissen gemäß einer Best-Effort-Verpflichtung erfüllen, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
- Die Waren von Simply Green werden mit einem Lieferdokument geliefert, in dem die gelieferten Mengen und Gewichte pro Produkt angegeben sind. Wenn die Gegenpartei dem Inhalt dieses Dokuments nicht innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt widerspricht, wird davon ausgegangen, dass die Angaben im Lieferdokument die gelieferten Waren korrekt darstellen.
- Simply Green ist verpflichtet, bei der Beauftragung von Dritten mit der Erfüllung des Vertrags mit der gebotenen Sorgfalt vorzugehen. Simply Green kann nicht für Schäden haftbar gemacht werden, die daraus entstehen, dass ein Dritter seinen Verpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Jede Anweisung an Simply Green beinhaltet die Ermächtigung von Simply Green, im Namen des Kunden den Bedingungen und Konditionen eines Dritten zuzustimmen, einschließlich jeglicher Haftungsbeschränkung.
Artikel 5: Lieferung und Transport
- Die Gegenpartei kann Simply Green beauftragen, die gekauften Waren in ihre Räumlichkeiten zu liefern (die „Lieferung“), wobei die Bedingungen gesondert zu vereinbaren sind. Eine Lieferung gilt als erfolgt, wenn die Waren physisch an die von der Gegenpartei durch oder im Namen von Simply Green angegebene Adresse geliefert worden sind.
- Bei Lieferung muss die Gegenpartei die Waren unverzüglich annehmen. Wenn die Gegenpartei die Lieferung verweigert oder bei der korrekten Koordination der Lieferung nachlässig ist, lagert Simply Green die Waren auf Risiko und Kosten der Gegenpartei.
- Die Gegenpartei muss für einen ausreichenden und leicht zugänglichen Be- und Entladeplatz sorgen und die Wartezeit so kurz wie möglich halten.
- Das Verladen, der Transport und das Entladen der Waren erfolgt unter der Verantwortung von Simply Green. Bei Lieferung geht die Verantwortung für die Waren sofort auf den Vertragspartner über. Der Transport innerhalb der Geschäftsräume des Vertragspartners fällt niemals unter die Verantwortung von Simply Green.
- Simply Green kann sich dafür entscheiden, Bestellungen in Teilen zu liefern.
- Lieferverzögerungen können, solange sie sich in einem angemessenen Rahmen halten, niemals als Vertragsverletzung angesehen oder auf andere Weise dazu verwendet werden, von Simply Green Schadenersatz zu verlangen.
Artikel 6: Stornierung und Rückgabe
- Für den Fall, dass eine Gegenpartei eine Vereinbarung stornieren möchte, bevor sie die Waren erhalten hat, kann Simply Green dies nach eigenem Ermessen unter den folgenden kumulativen Bedingungen tun:
(a) Die im Rahmen der Vereinbarung bestellten Waren sind noch nicht versandt worden, (b) sowohl die Stornierung als auch die Annahme der Stornierung erfolgen schriftlich und (c) Simply Green erhält 10% des Bestellpreises (einschließlich Mehrwertsteuer) als Deckung seiner Stornierungskosten. - Falls eine Gegenpartei Waren, die sie von Simply Green im Rahmen eines Vertrags erhalten hat, zurücksenden möchte, muss die Gegenpartei zunächst das Reklamationsverfahren in Artikel 11 befolgen. Für Rücksendungen gelten die folgenden kumulativen Bedingungen: (a) Rücksendungen erfolgen nur nach ausdrücklicher Genehmigung durch Simply Green, (b) Rücksendungen erfolgen auf Kosten und Risiko der Gegenpartei, (c) die Gegenpartei muss die zurückzusendenden Waren sorgfältig verpacken und versenden und versichern, (d) nur unbeschädigte und originalverpackte Waren sind zulässig. (e) Der Wert der zurückgesandten Waren wird nach Eingang der Waren bei Simply Green und Einhaltung aller Anforderungen in diesem Artikel 6.2 und Artikel 11 abgerechnet.
Artikel 7: Vertretungen
- Durch den Abschluss einer Vereinbarung mit Simply Green gibt die Gegenpartei die folgenden Zusicherungen ab:
(a) Die Gegenpartei wird die Produkte von Simply Green nicht für illegale oder unerlaubte Zwecke gemäß den Gesetzen der Niederlande verwenden. (b) Die Nutzung oder der Kauf der Produkte von Simply Green verstößt nicht gegen die Gesetze im eigenen Land oder in einem anderen Land, das an der Ausführung des Vertrags beteiligt ist. Dies gilt auch für Urheberrechtsgesetze. (c) Die Gegenpartei überträgt weder wissentlich noch unwissentlich Viren oder andere Codes zerstörerischer Natur. (d) Die Gegenpartei ist eine Geschäftspartei, die den Vertrag unter streng kommerziellen Gesichtspunkten abschließt. Unter keinen Umständen werden der Vertrag oder die im Rahmen des Vertrags erworbenen Produkte von der Gegenpartei für den Freizeitgebrauch missbraucht. (e) Der Vertragspartner wird die im Rahmen des Vertrags erworbenen Produkte nicht an Personen ausliefern, die nach der Rechtsprechung der Niederlande oder des Herkunftslandes des Vertragspartners noch als Minderheit gelten. (f) Die von der Gegenpartei für alle in unserem Shop getätigten Einkäufe angegebenen Kauf- und Kontoinformationen sind jederzeit aktuell, vollständig und korrekt. Alle Änderungen werden umgehend im Konto aktualisiert, wie z.B. E-Mail-Adressen, Kreditkartennummern und Verfallsdaten. (g) Alle Zoll-, Steuer- und sonstigen rechtlichen Anforderungen für die Einfuhr von Simply Green-Produkten in das Herkunftsland des Vertragspartners werden erfüllt. - Wenn eine oder mehrere der Zusicherungen in der vorstehenden Klausel nicht eingehalten werden, stellt dies nach niederländischem Recht eine wesentliche Vertragsverletzung („toerekenbare tekortkoming“) dar, in deren Folge die Gegenpartei keinen Anspruch auf Entschädigung oder Rückerstattung von Zahlungen aus dem Vertrag hat. Dies gilt zusätzlich zu allen anderen Rechten, die Simply Green nach niederländischem Recht im Falle eines wesentlichen Vertragsbruchs zustehen.
Artikel 8: Garantien
- Simply Green garantiert, dass die im Rahmen eines Vertrags gelieferten Waren den angemessenen Anforderungen an die Unversehrtheit und den normalen Gebrauch entsprechen. Waren, die diesem Standard nicht entsprechen, werden von Simply Green kostenlos ersetzt, es sei denn, Simply Green zieht es vor, den Marktwert der betreffenden Waren zu diesem Zeitpunkt gutzuschreiben.
- Die Garantie erlischt, wenn die Gegenpartei nicht rechtzeitig eine schriftliche Beschwerde gemäß Artikel 11 eingereicht hat.
- Die Garantien in diesem Artikel 8 gelten nur für Käufe, die von einer Gegenpartei in den Niederlanden getätigt werden, es sei denn, es wurde ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart.
Artikel 9: Tools von Dritten
- Simply Green kann Ihnen über die Website Zugang zu Tools Dritter gewähren. Die Gegenpartei erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass wir den Zugang zu solchen Tools „wie besehen“ und „wie verfügbar“ zur Verfügung stellen, ohne Garantien, Zusicherungen oder Bedingungen jeglicher Art und ohne jegliche Befürwortung.
- Simply Green übernimmt keinerlei Haftung, die sich aus der Nutzung optionaler Tools von Drittanbietern ergibt. Die Nutzung solcher über die Website angebotenen Tools durch die Gegenpartei erfolgt ausschließlich auf eigenes Risiko und nach eigenem Ermessen. Sie sollten sicherstellen, dass Sie mit den Bedingungen, zu denen diese Tools von dem/den jeweiligen Drittanbieter(n) bereitgestellt werden, vertraut sind und diesen zustimmen.
Artikel 10: Haftung und Entschädigung
- Simply Green haftet nur, wenn und soweit die Gegenpartei nachweist, dass der Schaden durch grobe Fahrlässigkeit von Simply Green verursacht wurde.
- Simply Green haftet zu keiner Zeit für indirekte oder Folgeschäden, die sich aus der Erfüllung eines Vertrages ergeben, einschließlich Folgeschäden, entgangenem Gewinn, entgangenen Einsparungen, Schäden aufgrund von Betriebsunterbrechungen, Kosten, die sich aus einer Bestellung für Rechtskosten, Zinsen oder Verzugsschäden ergeben.
- Die Gegenpartei entschädigt, verteidigt und hält Simply Green, seine Muttergesellschaft(en), Tochtergesellschaften, verbundenen Unternehmen, Partner, leitenden Angestellten, Direktoren, Vertreter, Auftragnehmer, Lizenzgeber, Dienstleister, Subunternehmer, Lieferanten, Praktikanten und Mitarbeiter schadlos gegen alle Ansprüche Dritter in Bezug auf Schäden, die aufgrund der Ausführung oder Verletzung einer Vereinbarung durch die Gegenpartei oder der Verletzung von Rechten Dritter entstehen. Dies schließt die Entschädigung für angemessene Anwaltskosten ein.
- Simply Green übernimmt keine Haftung für die möglichen Folgen von nicht vorrätigen Produkten.
- Jegliche Haftung von Simply Green für Schäden im Zusammenhang mit der Erfüllung eines Vertrages ist auf den Betrag beschränkt, der in diesem speziellen Fall von der Haftpflichtversicherung von Simply Green ausgezahlt wird, erhöht um den Betrag des anwendbaren Selbstbehalts („Eigenrisiko“), der von Simply Green gemäß der anwendbaren Versicherungspolice getragen werden muss.
- Wird im Rahmen einer Versicherungspolice kein Betrag ausgezahlt, beschränkt sich die Haftung von Simply Green auf den Betrag, den die Gegenpartei im Rahmen des Vertrags, in dessen Zusammenhang der Schaden entstanden ist, an Simply Green gezahlt hat.
- Die in diesem Artikel festgelegte Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten von Dritten, die von Simply Green mit der Erfüllung des Vertrags beauftragt werden.
Artikel 11: Reklamationen
- Reklamationen in Bezug auf gelieferte Waren oder einen Rechnungsbetrag müssen innerhalb von 14 Tagen nach dem Datum des Versands der Dokumente oder Informationen, über die sich die Gegenpartei beschwert, bei info@simplygreentrade.com eingereicht werden.
- Geringfügige, handelsübliche Abweichungen in Bezug auf Qualität, Farbe, Gewicht und dergleichen können keinen Grund zur Beanstandung darstellen.
- Wenn die Gegenpartei bereits mit der Verarbeitung der Waren begonnen hat oder die Waren weiterverkauft und/oder geliefert oder in Gebrauch genommen hat, verliert die Gegenpartei jedes Recht auf Reklamation.
- Reklamationen setzen keine Zahlungsverpflichtungen aus.
- Simply Green wird jede Beschwerde einzeln prüfen. Im Falle einer begründeten und rechtzeitigen Beschwerde, die von Simply Green zu prüfen ist, wird der Gegenpartei ein entsprechendes Angebot gemacht.
Artikel 12: Eigentumsvorbehalt
- Alle von Simply Green im Rahmen eines Vertrags gekauften Waren bleiben Eigentum von Simply Green bis zu dem Zeitpunkt, an dem alle Forderungen von Simply Green gegenüber der Gegenpartei aus dem Vertrag vollständig beglichen sind. Dies schließt alle Zinsen und Kosten oder Entschädigungen ein, die die Gegenpartei schuldet. Erst nach vollständiger Bezahlung geht das Eigentum an den Waren auf die Gegenpartei über.
- Während des Zeitraums, in dem die Gegenpartei noch kein vollständiges Eigentum an den Waren gemäß Artikel 12.1 erworben hat, hat die Gegenpartei nicht das Recht, die unbezahlten Waren zugunsten eines Dritten zu verpfänden („pandrecht“), ein Nießbrauchsrecht („vruchtgebruik“) zu begründen oder in irgendeiner Weise zu verbriefen („zakelijk recht vestigen op“).
- Die Gegenpartei räumt Simply Green das Recht ein, ohne Vorankündigung alle Orte zu betreten, an denen sich Waren von Simply Green befinden, um Simply Green die Ausübung seiner Eigentumsrechte zu ermöglichen. Die Rückholung der Waren auf diese Weise berührt nicht das Recht von Simply Green, von der Gegenpartei eine Entschädigung gemäß dem Vertrag zu verlangen.
Artikel 13: Höhere Gewalt
- Unter höherer Gewalt („Force Majeure“) wird jeder Umstand verstanden, auf den Simply Green keinen Einfluss hat und der so beschaffen ist, dass die Einhaltung der Vereinbarung von Simply Green vernünftigerweise nicht erwartet werden kann („niet-toerekenbare tekortkoming“). Höhere Gewalt umfasst auch: (Gesundheits-)Pandemie, Mobilmachung, Krieg und Kriegsgefahr, Aufruhr, Streik, Terrorakte, Demonstrationen, Personalmangel, Betriebs- und Transportstörungen jeglicher Art, Verzug von Lieferanten oder Zulieferern, Epidemien, Behinderungen durch Maßnahmen, Gesetze oder Entscheidungen internationaler, nationaler oder regionaler (Regierungs-)Behörden, Feuer, Explosionen, Frost, Schnee, Überschwemmungen, Sturmschäden und andere Naturkatastrophen, Unterbrechungen der Energieversorgung, Betriebsbesetzungen, Einreise- und Durchführungshindernisse, Defekte an Maschinen und alle anderen Ursachen, die ohne Verschulden von Simply Greens oder der Risikosphäre entstanden sind.
- Wenn Simply Green aufgrund höherer Gewalt nicht in der Lage ist, den Vertrag rechtzeitig zu erfüllen, hat Simply Green das Recht, den Vertrag zu einem späteren Zeitpunkt zu erfüllen oder den Vertrag als aufgelöst zu betrachten, dies nach alleinigem Ermessen von Simply Green. In diesen oder ähnlichen Fällen ist Simply Green berechtigt, nach eigenem Ermessen den Vertrag nach einer angemessenen Frist aufzulösen, ohne dass eine Verpflichtung zur Zahlung von Schadenersatz besteht, oder zu verlangen, dass der Vertrag an die Umstände angepasst wird.
Artikel 14: Verzug, Auflösung, Wechsel der Kontrolle
- Unbeschadet der Bestimmungen des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches hat Simply Green im Falle eines Zahlungsverzugs, eines Konkurses, eines Moratoriums, einer gerichtlichen Umschuldung, einer Liquidation, des Todes oder der gesetzlichen Vormundschaft eines Geschäftsführers, der 50 % oder mehr der Anteile hält, einer rechtlichen Fusion, einer Übernahme oder eines sonstigen Kontrollwechsels innerhalb der Gegenpartei ebenfalls das Recht, den Vertrag nach alleinigem Ermessen von Simply Green ganz oder teilweise auszusetzen oder aufzulösen. In diesem Fall hat Simply Green Anspruch auf Ersatz des gesamten erlittenen Schadens.
Artikel 15: Allgemeine Bestimmungen
- Jede Forderung gegen Simply Green verfällt, wenn Simply Green nicht innerhalb von 12 Monaten nach Erhalt der Forderung in Bezug auf diese Forderung vor Gericht gestellt wird.
- Sollten ein oder mehrere Artikel oder Bestimmungen des Vertrags oder dieser AGB für nichtig erklärt werden, so gelten diese Artikel oder Bestimmungen als in solche umgewandelt, die akzeptabel, rechtmäßig und angemessen sind. Die Nichtigkeit oder Ungültigkeit eines Artikels oder einer Bestimmung berührt nicht die Gültigkeit der anderen Artikel und Bestimmungen des Vertrages oder dieser AGB.
- Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Gegenpartei wird ausdrücklich widersprochen.
Artikel 16: Anwendbares Recht und Gerichtsstand
- Für das Rechtsverhältnis zwischen Simply Green und dem Kunden gilt das niederländische Recht.
- Alle Streitigkeiten zwischen dem Kunden und Simply Green werden ausschließlich durch das zuständige Gericht in Amsterdam, Niederlande, beigelegt.
Artikel 17: Werbeaktionen und Marketingmaßnahmen
Die Regeln für den 420 Sonderrabatt für 2024 sind wie folgt:
- Der Code muss angewendet werden, um den Rabatt zu erhalten
- Nur Bestellungen, die bis zum 20. April 23:59 getätigt werden, erhalten den Rabatt.
- Der Rabatt ist nicht mit anderen Rabatten kumulierbar
- Simply Green behält sich das Recht vor, die Aktion jederzeit zu ändern oder zu beenden.
- Alle Preise sind abhängig von der Verfügbarkeit und können sich ohne vorherige Ankündigung ändern.
Letzte Aktualisierung: Amsterdam, die Niederlande, 28. März 2024.